Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) InnoAction GmbH Stand: Januar 2023
1. Grundlegendes
Die InnoAction GmbH (nachfolgend „InnoAction“) erbringt im Auftrag ihrer Auftraggeber Planungs-, Beratungs-, Reparatur- und sonstige Leistungen und erstellt die hierfür notwendigen Dokumentationen.
2. Geltung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Vertragsangebote und Vertragsabschlüsse mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber genannt). Diese Bedingungen gelten jedoch nur gegenüber Unternehmern. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Sofern der Auftraggeber auf die Einbeziehung seiner eigenen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen hinweist, wird diesen widersprochen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Angebot
Die Leistungsbeschreibungen auf den Internetseiten stellen noch keine Angebote zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein solches Angebot wird erst mit der Bestellung des Auftraggebers abgegeben. Der Vertrag kommt erst zustande mit Zugang der Auftragsbestätigung (Annahmeerklärung). Der Auftraggeber ist an sein Angebot nicht mehr gebunden (dieses erlischt), falls InnoAction ihm nicht binnen 5 Kalendertagen (gerechnet ab Eingang der Bestellung bei InnoAction die Annahmeerklärung übermittelt hat. Ist eine dem Auftraggeber verspätet zugegangene Annahmeerklärung dergestalt abgesendet worden, dass sie bei regelmäßiger Beförderung ihm rechtzeitig zugegangen sein würde, und musste der Auftraggeber dies erkennen, so hat er InnoAction die Verspätung unverzüglich nach dem Empfang der Erklärung anzuzeigen, sofern dies nicht schon vorher geschehen ist. Verzögert der Auftraggeber die Absendung der Anzeige, so gilt die Annahme nicht als verspätet. Im Übrigen gilt die verspätete Annahme durch InnoAction als ein neues Angebot zum Abschluss eines Vertrages, dass der Auftraggeber durch ausdrückliche Annahmeerklärung oder durch Entgegennahme der Leistung von InnoAction annehmen kann.
4. Leistungen
Die InnoAction legt im Angebot sowie in der Auftragsbestätigung Art und Umfang der zu erbringenden Leistung schriftlich dar. Beratungsleistungen werden seitens InnoAction als erbracht angesehen, wenn sie in Art und Umfang gemäß dem Auftrag bewerkstelligt worden sind und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen dem Auftraggeber dargelegt wurden. Ob die Schlussfolgerungen und Empfehlungen vom Auftraggeber umgesetzt werden, ist für die erbrachte Beratungsleistung irrelevant.
Die InnoAction ist verpflichtet, Änderungswünsche des Auftraggebers zu prüfen und dem Auftraggeber innerhalb von 5 Kalendertagen, ob das Änderungsverlagen zumutbar ist oder nicht. Im Falle der Zumutbarkeit werden die dadurch entstandenen Mehrkosten gesondert vergütet.
5. Nachunternehmer/Subunternehmer
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass InnoAction für die Fertigstellung bestimmter Leistungen (z. B. Zeichenarbeiten) auf Nachunternehmer sowie freie Berater zurückgreifen darf.
6. Mitwirkungspflicht und Zusammenarbeit
Der Auftraggeber stellt InnoAction alle im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag stehende Informationen unverzüglich zur Verfügung. Ebenso gewährleistet der Auftraggeber kostenlose, rechtzeitige, Mitwirkungshandlungen seinerseits oder seitens seiner Erfüllungsgehilfen. Eine beauftragte technische Dokumentation bedarf der Bereitstellung aller Informationen seitens des Auftraggebers, die für eine vollständige und sachlich zutreffende Fertigstellung der beauftragten Leistung benötigt wird. (z. B. Organigramme, Gefährdungsbeurteilungen, usw.)
7. Geheimhaltung
Auftraggeber und deren Erfüllungshilfen sowie die InnoAction verpflichten sich, alle im Verlauf eines Auftrages ausgetauschte Dokumente und Informationen vertraulich gegenüber Dritten zu behandeln. Für den Fall, dass die InnoAction Subunternehmen zur Erledigung von Teilaufgaben mit einbezieht, verpflichtet sich die InnoAction, auch diese vertraglich zur Schweigepflicht zu verpflichten.
8. Eigentumsvorbehalt/ Nutzungsrecht
Leistungen, die erbracht wurden, sowie verkaufte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von InnoAction.
9. Kündigung
Ein laufender Auftrag kann von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Für den Fall, dass die InnoAction die Kündigung zu vertreten hat, kann die InnoAction nur die Leistungen in Rechnung stellen, die bis zur Kündigung erbracht wurden. In allen anderen Fällen beansprucht die InnoAction das vertraglich festgeschriebene Honorar, abzüglich ersparter Aufwendungen. Für den Fall, dass der Auftraggeber mit seiner Mitwirkungspflicht in Verzug gerät, ist die InnoAction dazu berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Nachholung dieser Pflicht zu setzen. Bleibt die Mitwirkungshandlung innerhalb der festgesetzten Frist aus, ist die InnoAction dazu berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
10. Zahlungsbedingungen
Die Preise richten sich nach dem zwischen InnoAction und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung der Aufträge erfolgt nach Beendigung der Arbeiten oder nach Vereinbarung. Für den Falls, dass Zahlung nach Leistungsfortschritt in Teilbeträgen vereinbart wurde, wird bei Teillieferung der offenstehende Rechnungsbetrag fällig, unabhängig von dem Umfang der noch ausstehenden Restlieferungen. Wird in gegenseitigem Einvernehmen der bestehende Auftrag während der Bearbeitung erweitert, ist die InnoAction berechtigt, die zusätzlich entstehenden Arbeiten entsprechend dem aktuellen Stundensatz oder einem vereinbarten Festpreis in Rechnung zu stellen.
Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen oder gemäß Angebot ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Erbringt die InnoAction werkvertragliche Leistungen, sind Rechnungsbeträge in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig, bei Lohnarbeit tritt sofort Fälligkeit nach Rechnungsstellung ein.
Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, außer die Leistung ist offensichtlich mangelhaft. Gleichwohl ist der Auftraggeber nur insoweit zur Zurückhaltung berechtigt, wie der einbehaltene Betrag in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Mängelbeseitigung steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der etwaig mängelbehafteten Leistung steht.
11. Referenzen
Der Auftraggeber gibt die Erlaubnis, dass die InnoAction die Firma des Auftraggebers und sein Logo in seine Referenzliste aufnehmen darf.
12. Informationen zur Online-Streitbeilegung
Seit dem 09.01.2016 ist die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) in Kraft über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten. Sie gilt für die außergerichtliche Streitbeilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zwischen Verbrauchern und Online-Händlern und bezweckt die Erreichung eines hohen Verbraucherschutzniveaus im europäischen Binnenmarkt. Mit der Möglichkeit einer Online-Streitbeilegung (OS) soll eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige außergerichtliche Lösung für Streitigkeiten angeboten werden. Die OS-Plattform leitet ordnungsgemäß gestellte Beschwerden an die (nach nationalem Recht) zuständigen AS-Stellen (Außergerichtliche Streitbeilegung) weiter. Die Nutzung der OS-Plattform selbst ist kostenlos, in Verfahren vor den AS-Stellen können dem Verbraucher ggf. Kosten (bis zu 30,00 EUR) entstehen, falls sein Antrag rechtsmissbräuchlich ist. Link zur OS-Plattform der EU-Kommission:
https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherstreitbeilegungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
Unsere Mailadresse lautet: info@innoaction.de
13. Haftung/Gewährleistung
Gelieferte Leistungen, die bei offensichtlicher und ordnungsgemäßer Prüfung erkennbare Abweichungen von der vertraglich festgelegten Beschaffenheit aufzeigen, sind vom Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt bei der InnoAction schriftlich zu bemängeln. Gelieferte Leistungen, die nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbare Abweichungen haben, sind innerhalb von 7 Tagen durch den Auftraggeber nach Offenkundigkeit schriftlich zu bemängeln. Bei Versäumnis der Fristen entfällt die Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel. Der Auftraggeber hat bei einer berechtigten Mängelanzeige der InnoAction eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen, dabei kann sich die InnoAction in jedem Fall eigenständig zwischen Mängelbeseitigung und Neuleistung entscheiden. Innerhalb einer angemessenen Frist stehen der InnoAction zwei Nacherfüllungsversuche zu, die für denselben oder in direktem Zusammenhang vorliegenden Mangel stehen. Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen.
Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, wenn es sich nur um einen unerheblichen Mangel handelt.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Partner gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
14. Verjährungsfrist
Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt ein Jahr, soweit es sich nicht um die Lieferung gebrauchter Sachen handelt. Dies gilt nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffanspruch des Unternehmers) oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerk oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht). Die im vorstehenden Satz 2 genannten Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von 3 Jahren. Soweit Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung gebrauchter Waren bestehen, werden diese ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen des § 428 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen) oder § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke), dort gilt eine Verjährungsfrist von 1 Jahr.
Die Verjährungsfristen nach Absatz 1 geltend auch für sämtliche Schadenersatzansprüche gegen InnoAction die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen, unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadenersatzansprüche jeder Art gegen InnoAction bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Absatz 1, Satz 1.
Die Verjährungsfrist nach Absatz 1 und Absatz 2 geltend mit folgender Maßgabe:
– Die Verjährungsfristen gelten nicht im Falle des Vorsatzes,
– Die Verjährungsfristen gelten auch nicht, wenn InnoAction den Mangel arglistig verschwiegen hat oder, soweit InnoAction eine Garantie für die Beschaffenheit der Lieferungen übernommen hat. Hat InnoAction einen Mangel arglistig verschwiegen, so gelten anstelle der in Absatz 1 genannten Fristen die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne Vorliegen von Arglist gelten würden
– Die Verjährungsfristen gelten für Schadenersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
– Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung. Sofern eine Werkleistung erbracht wird, beginnt die Verjährungsfrist mit der Abnahme. Soweit nichts ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Ort der Erfüllung ist der Geschäftssitz der InnoAction, Mauerstetten.
Für alle wechselseitigen Ansprüche der Vertragspartner wird Kempten als Gerichtsstand vereinbart, sofern es sich bei den Vertragspartnern um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt.
Auf alle von InnoAction auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Verträge ist ausschließlich das deutsche Recht anwendbar. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CSIG) ist ausgeschlossen.
16. Informationen zum elektronischen Geschäftsverkehr
Technische Schritte zum Vertragsschluss
Siehe dazu die die Erläuterungen in Ziffer 3 unserer AGB.
Vertragstextspeicherung / Ausdruck
Der Kunde kann den Vertragstext abspeichern, indem er durch die Funktion seines Browsers „Speichern unter“ die betreffende Internetseite auf seinem Computer sichert. Durch die Druckfunktion seines Browsers hat er zudem die Möglichkeit, den Vertragstext auszudrucken. Wir selbst speichern die Vertragstexte und machen dem Kunden diese auf Wunsch per E-Mail oder per Post zugänglich.
16.1. Korrekturmöglichkeit
Seine Eingaben kann der Kunde während des Bestellvorgangs jederzeit korrigieren, indem er den Button „Zurück“ im Browser wählt und dann die entsprechende Änderung vornimmt. Durch Schließen des Webbrowsers kann der Kunde den gesamten Bestellvorgang jederzeit abbrechen. Weiterhin bietet auch die Bestellübersicht vor Absenden der Online-Bestellung noch eine zusätzliche Korrekturmöglichkeit, auf die der Kunde hingewiesen wird.
16.2. Sprache
Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
16.3. Verhaltenskodex
Wir haben uns keinem besonderen Verhaltenskodex (Regelwerk) unterworfen.
17. Datenschutz
Die Datenschutzerklärung zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben finden Sie in der gesondert vorgehaltenen Datenschutzerklärung
18. Urheberrechtshinweis
Die auf unseren Internetseiten eingestellten Fotos und die von uns erstellten Texte sind urheberrechtlich geschützt. Das unbefugte Kopieren und Veröffentlichen hiervon (auch nur auszugsweise) wird strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt.
19. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein bzw. unwirksam werden oder die Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.